AGB der BONDA RANCH HOUSE GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Zimmern/Wohnungen/Ranchhäuser der BONDA RANCH HOUSE GmbH & CO. KG in Worbis zur
Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von BONDA
RANCH HOUSE für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen
Zimmer/Wohnungen/Ranchhäuser zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder
sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und
die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der BOND ARANCH HOUSE und können von der
Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine
Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart
wurde.

II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht

1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch BONDA RANCH HOUSE
zustande. BONDA RANCH HOUSE steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, BOND ARANCH HOUSE unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss
darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BONDA RANCH HOUSE in der Öffentlichkeit zu
gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von BOND ARANCH HOUSE zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden direkt oder über BONDA RANCH HOUSE beauftragte Leistungen Dritter, deren
Vergütung von BONDA RANCH HOUSE verauslagt wird.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen
Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.
BONDA RANCH HOUSE kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der gebuchten Zusatzleistungen oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für
die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in gesetzlich geregelter Höhe an
BONBA RANCH HOUSE zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten
entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann BONDA RANCH
HOUSE stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6.
BONDA RANCH HOUSE ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im
Vertrag in Textform vereinbart.
7.
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfangs, ist BONDA RANCH HOUSE berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung
zu verlangen.
8.
BONDA RANCH HOUSE ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit
eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von
Maritim aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von BONDA RANCH HOUSE

1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit BONDA RANCH HOUSE geschlossenen Vertrag ist nur innerhalb
der im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Regularien möglich oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht
oder wenn BONDA RANCH HOUSE der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung
eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in
Textform erfolgen.
2.
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von BONDA RANCH HOUSE
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin
gegenüber BONDA RANCH HOUSE in Textform ausübt.
3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktrittsrecht, und stimmt BOND ARNACH HOUSE einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält BONDA
RANCH HOUSE den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
BONDA RANCH HOUSE hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann BONDA
RANCH HOUSE die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen
zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt von BONDA RANCH HOUSE, nicht genehmigte Veranstaltungen

1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist BONDA RANCH HOUSE bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von BONDA RANCH HOUSE mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von BONDA
RANCH HOUSE mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Ferner ist Maritim berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere von BOND RANCH HOUSE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher
Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit
oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
BOND ARANCH HOUSE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BONDA RANCH
HOUSE in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-/Organisationsbereich von
BONDA RANCH HOUSE zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer von BONDA RANCH HOUSE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann BONDA RANCH
HOUSE unterbinden bzw. abbrechen.
4.
Der berechtigte Rücktritt von BONDA RANCH HOUSE oder die Unterbindung einer nicht genehmigten
Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von BONDA RANCH HOUSE
gegen den Kunden bestehen, so kann Maritim den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5
gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer
dem Kunden ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern der Kunde ohne vorherige
Ankündigung nicht bis 21 Uhr anreist, hat BONDA RANCH HOUSE das Recht, gebuchte Zimmer
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen BONDA RANCH HOUSE
herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die
Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit
– mit BONDA RANCH HOUSE vereinbart werden.
4.
Sollte der Kunde das Zimmer über 11 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit
BONDA RANCH HOUSE dazu getroffen zu haben, kann BONDA RANCH HOUSE aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung eine Nutzungspauschale
von bis zu 90% erheben. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht
es frei nachzuweisen, dass BONDA RANCH HOUSE kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung von BONDA RANCH HOUSE

1.
BONDA RANCH HOUSE haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet BONDA RANCH HOUSE für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BONDA RANCH HOUSE beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von
BONDA RANCH HOUSE beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von BONDA RANCH HOUSE steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind,
soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen von BONDA RANCH HOUSE auftreten, wird BONDA RANCH HOUSE bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, BONDA RANCH HOUSE rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet BONBDA RANCH HOUSE dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Eine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld ist nicht vereinbart.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden
nachgesandt. BONDA RANCH HOUSE bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern
ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht
bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.
Für die Haftung von BONDA RANCH HOUSE gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4.
Wird dem Kunden ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Eine Überwachungspflicht von BONDA RANCH HOUSE besteht nicht. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Grundstück der BONDA RANCH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet BONDA RANCH HOUSE nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5.
Etwaige Schäden sind BONDA RANCH HOUSE unverzüglich anzuzeigen.
5.
Weckaufträge werden von BONDA RANCH HOUSE nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. BONDA RANCH HOUSE übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von BONDA RANCH HOUSE
gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leinefelde-Worbis.
3.
Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand Leinefelde-Worbis. BONDA RANCH
HOUSE kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des Kunden verklagen. Das Gleiche
gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
Die AGB haben jeweils in ihrer neuesten Fassung Gültigkeit.